Muss ich einen online abgeschlossenen Vertrag bei O2 nochmal unterschrieben postalisch zurücksenden?
Frage von just Paul: Muss ich einen online abgeschlossenen Vertrag bei O2 nochmal unterschrieben postalisch zurücksenden?
Ich habe online einen Vertrag (ohne Handy) bei O2 abgeschlossen. Habe die SIM-Karte erhalten und aktiviert, die Schüler/Studenten-Bescheinigung sowie den Rufnummern-Mitnahme-Antrag eingereicht und bestätigt bekommen. Läuft also schon alles. In der Box mit der SIM war allerdings auch nochmal ein Vertrag (vorausgefüllt mit meinen online angegebenen Daten) und die AGB dabei. Dient das jetzt nur für mich als schriftliche Bestätigung, oder muss ich den Vertrag unterschreiben und nochmal per Post oder Fax an O2 senden? Und wenn ja, wo hin? Kundenbetreuung? Auf der O2-Webseite kann ich dazu leider nichts finden und auch bei den Unterlagen stand nichts dabei.
Beste Antwort:
Answer by NoCleverle
Wenns nicht klar ist… Dann bist bei O2. Sowas von undurchsichtiger Vertragsgestaltung habe ich nie erlebt. Sprachakrobaten haben sich Texte ausgedacht die nix von dem besagen was ein normaler Mensch darunter versteht.
Warts einfach ab, die werden sich schon melden. Wenn keine Adresse angegeben ist wie solltest Du auch…
Was denken Sie? Antworten Sie jetzt!
Kommentare (0)
